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   BGH, 22.05.1975 - 1 StR 46/75   

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BGH, 22.05.1975 - 1 StR 46/75 (https://dejure.org/1975,5979)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1975 - 1 StR 46/75 (https://dejure.org/1975,5979)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75 (https://dejure.org/1975,5979)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Beweisantrags der Vernehmung eines Zeugen wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 22.05.1975 - 1 StR 46/75
    Als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO kann ein Beweismittel dann zurückgewiesen werden, wenn es dem Gericht nicht zuzumuten ist, Beweise zu erheben, von deren völliger Nutzlosigkeit es überzeugt ist, weil sie nicht der Sachaufklärung dienen können (BGHSt 14, 339, 342); das kann auch dann der Fall sein, wenn nach den Umständen auszuschließen ist, daß die Beweisperson überhaupt in der Lage sein kann, sich zum Beweisthema zu äußern (Urteil des Senats vom 28. November 1972 - 1 StR 334/72 -, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1973, 372).
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 334/72

    Verurteilung wegen Diebstahls und Bandendiebstahls - Konkurrierende

    Auszug aus BGH, 22.05.1975 - 1 StR 46/75
    Als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO kann ein Beweismittel dann zurückgewiesen werden, wenn es dem Gericht nicht zuzumuten ist, Beweise zu erheben, von deren völliger Nutzlosigkeit es überzeugt ist, weil sie nicht der Sachaufklärung dienen können (BGHSt 14, 339, 342); das kann auch dann der Fall sein, wenn nach den Umständen auszuschließen ist, daß die Beweisperson überhaupt in der Lage sein kann, sich zum Beweisthema zu äußern (Urteil des Senats vom 28. November 1972 - 1 StR 334/72 -, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1973, 372).
  • BGH, 21.02.1974 - 4 StR 12/74

    Begründung der Entscheidung - Revision - Verwertbarkeit des Beweismittels -

    Auszug aus BGH, 22.05.1975 - 1 StR 46/75
    Die völlige Ungeeignetheit des Beweismittels muß jedoch aus sich selbst beurteilt, das sonstige Ergebnis der Beweisaufnahme darf hierzu nicht herangezogen werden (BGH JR 1954, 310; BGH GA 1956, 384, 385; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 244 Anm. V 8 b).
  • BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung

    Ein Beweismittel kann dann als völlig ungeeignet nach § 244 Abs. 3 StPO zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74; vgl. auch Urteile vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75 - und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 15.01.1986 - 2 StR 630/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters während einer Zeugenvernehmung -

    Ob diese Begründung rechtlich bedenkenfrei ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76

    Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten

    Dabei ist die völlige Ungeeignetheit des Beweismittels aus sich selbst heraus zu beurteilen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75).
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